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Schutzbrief

Schutzbrief

Sehr geehrte Damen und Herren

Dem Bund ist es ein Anliegen, Mädchen und Familien dabei zu unterstützen, sich gegen weibliche Genitalverstümmelung zu schützen. Dies auch bei Reisen ins Herkunftsland und entgegen dem sozialen Druck, der in betroffenen Gemeinschaften oft besteht. Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» soll dazu einen Beitrag leisten. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich an diesem Vorhaben mitbeteiligen und die folgenden Informationen weiterverbreiten.

Die Anzahl Mädchen und Frauen, die in der Schweiz leben und von Genitalverstümmelung betroffen sind, ist in den letzten Jahren gestiegen. Es handelt sich bei diesem Eingriff um eine Menschenrechtsverletzung mit gravierenden Folgen für die psychische und physische Gesundheit. In der Schweiz sind alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung verboten und es ist auch strafbar, diesen Eingriff im Ausland durchführen zu lassen.

Weibliche Genitalverstümmelungen werden vor der Einreise in die Schweiz oder anlässlich einer Ferienreise in die Herkunftsländer vollzogen. Dies unter starkem sozialem und familiärem Druck oder gar auf Initiative von Verwandten und Bekannten. Oft ist den Beteiligten nicht bewusst, dass die Eltern verstümmelter Mädchen in der Schweiz juristische Konsequenzen befürchten müssen.

Mit dem «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» will der Bundesrat nachdrücklich auf die Rechtslage in der Schweiz hinweisen. Das Dokument soll Familien und Mädchen unterstützen, sich gegen den sozialen und familiären Druck in ihren Gemeinschaften im Herkunftsland und in der Diaspora zu stellen. 

Helfen Sie mit, diesen Schutzbrief gefährdeten Mädchen und ihren Familien auf ihre Auslandsreisen mitzugeben! Verteilen Sie ihn an weitere Fachpersonen oder anlässlich eines Gesprächs mit Betroffenen.

Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» existiert auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja. Er kann als PDF oder in gedruckter Form via Website des Bundesamts für Gesundheit bezogen werden: www.stop-fgm.admin.ch

Der Schutzbrief besteht aus den folgenden Elementen:

  • Einlage für gefährdete/betroffene Familien/Mädchen in der Schweiz mit Informationen zur Verwendung des Schutzbriefs.
  • Der Schutzbrief selbst, der auf Auslandreisen mitgeführt und Verwandten und Bekannten vorgelegt werden kann.

Er ist eine von vielen Massnahmen zur Prävention weiblicher Genitalverstümmelung, die vom Bund unterstützt und vom Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung umgesetzt werden:

 

Freundliche Grüsse
Anne Lévy
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktorin
Schwarzenburgstrasse 157 CH-3003 Bern

healthequity@bag.admin.ch
www.bag.admin.ch

 

Zur Ruhe gekommen

Zur Ruhe gekommen

Zur Ruhe gekommen

Medienmitteilung

Medienmitteilung

 

Einkommenseinbussen und Armutsrisiken nach einer Scheidung:

Frauen sind besonders betroffen

 

Welches sind die finanziellen und gesundheitlichen Folgen von Scheidungen? Wie häufig

werden Sozialleistungen bezogen und gibt es geschlechtsspezifisch unterschiedliche

Auswirkungen? Robert Fluder, Dorian Kessler und Claudia Schuwey haben diese

Fragen mit umfassenden Datengrundlagen untersucht und präsentieren die Ergebnisse

im eben erschienenen Buch «Scheidung als soziales Risiko».

 

Trennungen und Scheidungen sind in den letzten 50 Jahren deutlich häufiger geworden. Fast

die Hälfte der Ehen oder Konkubinats-Beziehungen gehen im Laufe der Zeit wieder auseinander.

Deshalb ist es entscheidend, wie gut die Folgen von Trennungen abgefedert werden und

wie die betreffenden Personen sozial abgesichert sind. Die vom Schweizerischen Nationalfonds

unterstützte und an der Berner Fachhochschule BFH durchgeführte Studie befasst sich mit den

wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen von Scheidungen.

Die Resultate sind

nun in Buchform für ein breites Fachpublikum und die interessierte Öffentlichkeit greifbar.

Die Untersuchung basiert auf verknüpften Administrativ- und Umfragedaten, was umfassende

Analysen zur Problemlage von Geschiedenen in der Schweiz ermöglicht. Ergänzend dazu wurden

Interviews mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus den Bereichen soziale Absicherung,

Familienrecht und Zivilgesellschaft durchgeführt.

 

Scheidungen führen häufig zu schwierigen finanziellen Situationen. Geschiedene Frauen haben

unmittelbar nach einer Scheidung im Mittel ein um 30 Prozent geringeres verfügbares Einkommen

als vor der Scheidung. Kinder leben nach der Trennung meistens bei ihren Müttern, die

als Alleinerziehende häufig in besonders prekären Einkommensverhältnissen leben.

Bei Männern ist die Einkommenseinbusse mit knapp 10 Prozent zwar deutlich geringer – Unterhaltspflichten können bei ihnen aber zu grossen finanziellen Belastungen führen.

Den Unterhaltsbeiträgen kommt nach der Scheidung vor allem für Frauen eine wichtige Rolle

zu. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag zum Haushaltseinkommen, vor allem wenn Kinder

zu betreuen sind. Das Unterhaltsrecht hat sich seit den 1990er-Jahren jedoch grundlegend

gewandelt.

Frauen müssen nach einer Scheidung viel öfter als früher für ihren eigenen Lebensunterhalt

aufkommen. Männer sind noch dann zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn ihr

Existenzminimum dadurch nicht gefährdet ist und die Expartnerin kein ausreichendes Einkommen

erwirtschaften kann. Nur wenn ihr Ex-Mann ein hohes Einkommen hat, sind Frauen in

tieferen Einkommenslagen ausreichend über Unterhaltszahlungen vor Armut und Sozialhilfebezug

geschützt.

Die oftmals prekäre Einkommenssituation geschiedener Personen führt dazu, dass sie viel

häufiger als andere Bevölkerungsgruppen auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Vergleich

zu verheirateten Frauen beziehen geschiedene Frauen dreimal häufiger Sozialhilfe und im Pensionsalter

siebenmal häufiger Ergänzungsleistungen. Rund jede zehnte Frau bezieht aufgrund

einer Ehetrennung Sozialhilfe.

Die Untersuchung zeigt, dass die Rollenteilung in der Ehe das Sozialhilferisiko nach einer

Scheidung beeinflusst. Frauen, die in der Ehe gleichberechtigt am Erwerbsleben teilgenommen

haben, können sich finanziell besser absichern, während es für Frauen, die wenig oder gar

nicht erwerbstätig waren, schwerer ist, ihre Existenz selbständig zu bestreiten.

Geschiedene sind zudem starken psychosozialen Belastungen ausgesetzt und haben einen

schlechteren Gesundheitszustand. Besonders stark sind die psychosozialen Belastungen in

den Jahren unmittelbar vor und nach der Scheidung.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung weisen auf einen ausgewiesenen Handlungsbedarf zur Vermeidung

oder Abfederung der negativen Folgen von Scheidungen hin. Das letzte Kapitel des

Buches befasst sich mit möglichen Massnahmen zu Milderung der Problemlagen nach einer

Scheidung. Dazu gehören beispielsweise Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf

und Familie, sowie Aufklärungsarbeit über die Konsequenzen einer ungleichen Aufteilung

von Erwerbs- und Betreuungsarbeit während der Ehe, sowie die möglichen Folgen von Trennungen.

 

Das Buch kann bestellt werden beim Seismo Verlag:

https://www.seismoverlag.ch/de/daten/scheidung-als-soziales-risiko/

 

Informationen:

Prof. Dr. Dorian Kessler, Berner Fachhochschule, Institut für Organisation und Sozialmanagement

dorian.kessler@bfh.ch, 031 848 46 26

Prof. Dr. Robert Fluder (em.), Berner Fachhochschule, Institut Soziale Sicherheit und Sozialpolitik

robert.fluder@bfh.ch, 079 239 32 66