Sehr geehrte Damen und Herren
Dem Bund ist es ein Anliegen, Mädchen und Familien dabei zu unterstützen, sich gegen weibliche Genitalverstümmelung zu schützen. Dies auch bei Reisen ins Herkunftsland und entgegen dem sozialen Druck, der in betroffenen Gemeinschaften oft besteht. Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» soll dazu einen Beitrag leisten. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich an diesem Vorhaben mitbeteiligen und die folgenden Informationen weiterverbreiten.
Die Anzahl Mädchen und Frauen, die in der Schweiz leben und von Genitalverstümmelung betroffen sind, ist in den letzten Jahren gestiegen. Es handelt sich bei diesem Eingriff um eine Menschenrechtsverletzung mit gravierenden Folgen für die psychische und physische Gesundheit. In der Schweiz sind alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung verboten und es ist auch strafbar, diesen Eingriff im Ausland durchführen zu lassen.
Weibliche Genitalverstümmelungen werden vor der Einreise in die Schweiz oder anlässlich einer Ferienreise in die Herkunftsländer vollzogen. Dies unter starkem sozialem und familiärem Druck oder gar auf Initiative von Verwandten und Bekannten. Oft ist den Beteiligten nicht bewusst, dass die Eltern verstümmelter Mädchen in der Schweiz juristische Konsequenzen befürchten müssen.
Mit dem «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» will der Bundesrat nachdrücklich auf die Rechtslage in der Schweiz hinweisen. Das Dokument soll Familien und Mädchen unterstützen, sich gegen den sozialen und familiären Druck in ihren Gemeinschaften im Herkunftsland und in der Diaspora zu stellen.
Helfen Sie mit, diesen Schutzbrief gefährdeten Mädchen und ihren Familien auf ihre Auslandsreisen mitzugeben! Verteilen Sie ihn an weitere Fachpersonen oder anlässlich eines Gesprächs mit Betroffenen.
Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» existiert auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja. Er kann als PDF oder in gedruckter Form via Website des Bundesamts für Gesundheit bezogen werden: www.stop-fgm.admin.ch
Der Schutzbrief besteht aus den folgenden Elementen:
- Einlage für gefährdete/betroffene Familien/Mädchen in der Schweiz mit Informationen zur Verwendung des Schutzbriefs.
- Der Schutzbrief selbst, der auf Auslandreisen mitgeführt und Verwandten und Bekannten vorgelegt werden kann.
Er ist eine von vielen Massnahmen zur Prävention weiblicher Genitalverstümmelung, die vom Bund unterstützt und vom Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung umgesetzt werden:
- Die Webseite des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung enthält weitere hilfreiche Informationen, Leitfäden und Unterlagen für Fachpersonen und Betroffene: Information, Bildung und Beratung (maedchenbeschneidung.ch)
- Für persönliche Beratung und Unterstützung können Fachpersonen und Betroffene das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung kontaktieren: beratung@maedchenbeschneidung.ch / +41 41 419 23 55
Freundliche Grüsse
Anne Lévy
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktorin
Schwarzenburgstrasse 157 CH-3003 Bern
healthequity@bag.admin.ch
www.bag.admin.ch