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Wir sind immer für dich da

ARE YOU BEING THREATENED? DO YOU NEED HELP?
SEI MINACCIATO? HAI BISOGNO DI AIUTO?
¿ESTÁS SIENDO AMENAZADO? ¿NECESITA AYUDA?
ESTÁ A SER AMEAÇADO? PRECISA DE AJUDA?
ÊTES-VOUS MENACÉ? AVEZ-VOUS BESOIN D'AIDE?
TEHDIT EDILIYOR MUSUNUZ? YARDIMA MI IHTIYACINIZ VAR?
PRIJETE LI VAM? TREBA LI VAM POMOĆ?
A JENI DUKE U KËRCËNUAR? KE NEVOJË PËR NDIHMË?
DA LI TI PRETE? TREBA LI TI POMOЖ?
ДА ЛИ ТИ ПРЕТЕ? ТРЕБА ЛИ ТИ ПОМОЖ?
JE VÁM VYHROŽOVÁNO? POTŘEBUJETE PORADIT?
ВАМ ПОГРОЖУЮТЬ? ВАМ ПОТРІБНА ДОПОМОГА?
CZY JESTEŚ ZAGROŻONY? POTRZEBUJESZ POMOCY?
ВАМ УГРОЖАЮТ? ВАМ НУЖНА ПОМОЩЬ?
क्या आपको धमकी दी जा रही है? क्या आपको मदद की ज़रूरत है?

Ambulante Beratung

Telefonische und persönliche Beratung. Wir informieren telefonisch oder persönlich über mögliche Wege aus Ihrer Gefährdungsituation.

Unser Angebot ist freiwillig, vertraulich und kostenlos. Wir beraten Frauen aller Religionen, Nationalitäten, Lebensformen, mit und ohne Kinder und in jedem Lebensalter.

Sie sind von Gewalt betroffen oder bedroht, möchten aber nicht stationär ins Frauenhaus eintreten. Dann haben Sie folgende zwei Möglichkeiten:

  • Telefonische Beratung
  • Persönliche Beratung

Ambulante Beratung

Wir nehmen uns für ein persönliches Gespräch mit Ihnen Zeit. Das Gespräch ist vertraulich und auf Wunsch anonym. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungs- und Veränderungsmöglichkeiten für Ihre Situation.

Unsere Ambulante Beratung umfasst:

  • Fachliche Unterstützung
  • Klärung der Ziele
  • Planung konkreter Schritte
  • Informationen über rechtliche und polizeiliche Möglichkeiten
  • Vermittlung weiterführender Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Wir unterstützen Sie im Umgang mit anderen Fachstellen, Institutionen, Behörden und Gerichten. In zivil- und strafrechtlichen Verfahren begleiten wir Sie zudem als Vertrauensperson. Wir beraten Sie kostenlos und unabhängig davon ob Sie ins Frauenhaus eintreten wollen oder nicht. Wir sind 24 Stunden erreichbar +423 380 02 03.

Stationäre Beratung

Hilfe für Betroffene!

Sind Sie von Gewalt betroffen? Sind Ihre Kinder von Gewalt bedroht oder betroffen? Unser Frauenhaus bietet Ihnen und Ihren Kindern Schutz, Unterstützung und vorübergehende Wohnmöglichkeit an.

Ihre Nationalität, ihre Religion oder Ihre finanzielle Situation spielen hierbei keine Rolle. Falls Sie aus einem anderen Land kommen und wenig oder keine Kenntnisse in unserer Sprache haben, arbeiten Übersetzerinnen vertraulich mit uns und Ihnen zusammen.

Notruf Tag und Nacht: +423 380 02 03

Was wir für Sie tun können?

In unserem Frauenhaus arbeiten ausgebildete Mitarbeiterinnen mit denen Sie offen über Ihre Gewalterfahrungen und Bedrohungen sprechen können. Wir unterstützen und beraten Sie vertraulich und Ihr Interesse steht an erster Stelle.

Unsere Prinzipien

  • Parteilich: Unser Team setzt sich für die Interessen der Frauen und Kinder ein, vertritt deren Position nach aussen und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
  • Anonym: Frauen können anonym beraten werden. Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Unbürokratisch: Frauen erhalten Hilfestellung, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig davon, ob sie über Geld, Dokumente oder Beweismittel für ihre Misshandlungen verfügen.
  • Hilfe zur Selbsthilfe: Dem Team ist es ein Anliegen, die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Frauen zu stärken.

Unterstützungsangebote

Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Lebenssituation, bei Behörden und Gerichtswegen (Anzeige, Scheidung, Obsorge, etc.). Der Trennung von Ihrem gewalttätigen Partner, Probleme und Fragestellungen bezüglich Ihrer Kinder und der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Der Weg ins Frauenhaus

Der Weg ins Frauenhaus ist einfach!

Sie rufen unter der Nummer des Frauenhauses Liechtenstein +423 380 02 03 an.

Sie sind nicht sicher, ob ein Frauenhaus der richtige Ort für Sie ist? Im Gespräch beantworten wir Ihre Fragen.

Das Frauenhaus ist Tag und Nacht erreichbar.

Wichtig ist, dass Sie sich und Ihre Kinder schützen.

Rufen Sie in gefährlichen Situationen die Polizei 117. Die Polizei kann Sie/euch zum vereinbarten Treffpunkt, beziehungsweise ins Frauenhaus begleiten.

Corona

Wir nehmen weiterhin alle von gewaltbetroffenen Frauen und Kinder auf. Bei Corona-Verdachtsfällen finden wir eine Lösung zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Frauen und Kinder.

Wer kann ins Frauenhaus?

Ins Frauenhaus kann jede Frau, die Gewalt erfährt oder von Gewalt bedroht wird. Jede vierte Frau erlebt Gewalt z.B. durch ihren Partner, durch Familienmitglieder, Verwandte oder andere Personen. Viele Frauen und ihre Kinder erleben Gewalt in ihrem Alltag. Gewalt hat viele verschiedene Formen.

Gewalt ist nicht immer sichtbar

Denken Sie daran: Sie sind niemals schuld an der Gewalt!

Sie müssen sich nicht schämen, wenn Sie misshandelt werden, schweigen Sie nicht über die Gewalttätigkeiten Ihres Partners.

Die Verantwortung für die Gewalt liegt bei der gewaltausübenden Person!

Gewalt ist zum Bespiel:

  • körperliche Gewalt (schubsen, Ohrfeigen geben, stossen, an den Haaren reissen)
  • soziale Isolation (keinen Kontakt mit der Familie haben dürfen, Freundinnen nicht treffen dürfen, nicht ausgehen dürfen)
  • Geldentzug (kein eigenes Geld zur Verfügung haben, Sie arbeiten schicken und das Geld abnehmen oder Sie nicht arbeiten lassen, damit Sie kein eigenes Geld haben)
  • Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung
  • Freiheitsentzug
  • psychische Gewalt z.B. drohen, abwerten, kontrollieren
  • Zwangsverheiratung, Zwangsehe
  • sexualisierte Gewalt (belästigen, begrabschen, aufdrängen) /Vergewaltigung auch in der Ehe

Jede sexuelle Handlung, die Sie nicht wollen und zu der Sie gezwungen werden ist Gewalt!

Sexuelle Übergriffe sind unrecht und selbstverständlich auch in einer Ehe strafbar.

Wohnen im Frauenhaus bedeutet?

Sie und Ihre Kinder beziehen ein eigenes Zimmer und haben einen eigenen Schlüssel. Küche, Bad und Wohnzimmer sind Gemeinschaftsräume.

Sie können mit Ruhe und ohne Druck weiter überlegen was Sie weiter tun möchten.

Sie alleine entscheiden, ob Sie eine polizeiliche Anzeige machen, sich von ihrem Mann trennen oder sonstige rechtliche Schritte setzen wollen.

Die Adresse des Frauenhauses ist geheim. Männer haben keinen Zutritt. Im Frauenhaus leben Sie selbständig und sind für sich und Ihre Kinder verantwortlich.

Wenn Sie ihren Mann verlassen, verlieren Sie deshalb nicht das Recht auf Obsorge Ihrer Kinder, die Wohnung oder das gemeinsame Vermögen.

Was nehme ich mit ins Frauenhaus?

Dokumente für Sie und die Ihrer Kinder:

  • Ausweise, Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Impfpässe
  • Krankenkassenkarte
  • Unterlagen wie Mietvertrag, etc.)
  • Wohnungsschlüssel

Persönliche Sachen:

  • Medikamente
  • Kleidung/Schmuck
  • Lieblingsspielsachen der Kinder
  • Schulsachen

Selbstverständlich können Sie auch ohne die oben angeführten Dinge ins Frauenhaus eintreten. Wir werden Sie dabei unterstützen das Notwendigste nachträglich aus der Wohnung zu holen.

Frauenhaus ist auch ein Kinderhaus

Es gibt im Frauenhaus keine Altersbeschränkung für die Aufnahme von Kindern.

 

Was ist Gewalt?

Gewaltschutzrecht

Am 1. Februar 2001 traten in Liechtenstein neue Gesetze zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt im privaten bzw. familiären Raum in Kraft (Gewaltschutzrecht). Die Verantwortung für Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt. Nicht die Opfer von Gewalt, sondern die Täter müssen die Konsequenzen tragen. Die von Gewalt Betroffenen haben Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Hilfe.

In einer Notsituation, in der Ihnen akute Gefahr droht, sollten Sie sofort die Landespolizei um Schutz ersuchen: Notruf 117. Diese ist verpflichtet, unverzüglich einzuschreiten.

Wegweisung und Betretungsverbot

Die Landespolizei hat die Aufgabe, eine Person, von der eine Gefahr für andere ausgeht, sofort aus der Wohnung bzw. dem Haus und der unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und der Person das Betreten dieses Bereiches zu verbieten. Sie und Ihre Kinder haben das Recht, in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Wenn eine strafbare Handlung, wie z.B. eine Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, Vergewaltigung oder Freiheitsentzug erfolgt ist, muss die Landespolizei eine Anzeige aufnehmen.

Das Betretungsverbot gilt 10 Tage. Innerhalb von 72 Stunden wird es von der Landespolizei überprüft. Stellt die gewaltbetroffene Person sofort beim Landesgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung für längeren Schutz, endet das Betretungsverbot erst nach 20 Tagen.

Missachtet die gewaltausübende Person das Betretungsverbot und kehrt sie zur Wohnstätte oder unmittelbaren Umgebung zurück, sollten Sie sofort die Landespolizei rufen. Diese Missachtung wird mit einer Verwaltungsstrafe oder bei wiederholter Missachtung mit Haft bestraft.

Einstweilige Verfügung

Wenn Sie eine nahe Angehörige der gewaltausübenden Person sind und wollen, dass der Schutz vor Gewalt länger als 10 Tage dauert, müssen Sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen, eine einstweilige Verfügung auf Ausweisung der betreffenden Person beantragen. Diese kann auch ohne vorherige Intervention der Landespolizei erfolgen. Sie gilt vorerst für eine Dauer von drei Monaten; je nachdem, welche weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden, kann sich diese Dauer verlängern.

Die einstweilige Verfügung wird beim Landgericht beantragt. Sie können den Antrag schriftlich einbringen oder mündlich zu Protokoll geben. Dazu brauchen Sie keine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt. Es ist allerdings wichtig, dass Sie sich vor der Antragsstellung rechtlich beraten lassen, damit Sie alle für die Entscheidung des Gerichtes erforderlichen Unterlagen gleich vorlegen können. Bei der Befragung durch das Gericht haben Sie zudem das Recht auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

+423 380 02 03


Grundlagenpapier als PDF herunterladen >

Links

Notruf der Landespolizei, Tel. 117

 

infra, Informations- und Beratungsstelle für Frauen 

Tel. +423 232 08 80, www.infra.li

 

Opferhilfestelle Liechtenstein

Tel. +423 236 76 96, www.ohs.llv.li

 

Amt für Soziale Dienste

Tel. +423 236 72 72, www.llv.li

 

 

Die Opferhilfe-Beratungsstellen in der Schweiz
www.opferhilfe-schweiz.ch >

Deutschsprachige Online-Beratungen für Hilfesuchende: Frauen, Kinder und Männer
www.violencequefaire.ch >

16 Tage gegen Gewalt
www.cfd-ch.org >

Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
www.fiz-info.ch > 

BIF - Beratungs- und Informationsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft Zürich
www.bif-frauenberatung.ch >

Woman Against Violence Europe- WAVE – is a network of European women's non-governmental organisations working in the field of combatingviolence against women and children
www.wave-network.org >

Schweizerische Konferenz derGleichstellungsbeauftragten mit ausführlichen Informationen zu denInterventionsprojekten sowie weiteren Projekten derGleichstellungsfachstellen im Bereich Häusliche Gewalt.
www.equality.ch >